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BLSV-Info an alle Sportvereine

Liebe Kolleginnen und Kollegen in den Sportvereinen, 

da die Infektionszahlen in Bayern steigen, werden die weiteren Öffnungsschritte, die in § 27 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum 22. März 2021 vorgesehen waren, gestoppt. Das bedeutet, dass derzeit all das gilt, was seit dem 8. März 2021 gegolten hat. Wir haben deswegen auch unsere Regelungsübersicht aktualisiert. Es bleibt abzuwarten, was am kommenden Montag die Bund-Länder-Beratungen ergeben. 

Erfreulich ist die erneute Verdopplung der Vereinspauschale von 20 Mio. EUR auf 40 Millionen EUR! Wie schon im vorherigen Vereinsmailing wollen wir Sie noch einmal an die Beantragung der Vereinspauschale erinnern. Stichtag dafür ist nun der 6. April 2021. Neben der Antragsverlängerung wurden auch die Modalitäten angepasst, sodass Ihr Verein jetzt doch antragsberechtigt sein könnte. Prüfen Sie das bitte. Eine Voraussetzung, die sich nicht verändert hat: Die Bestandserhebung 2021 muss abgegeben sein. 

Abschließend wünschen wir uns allen, dass in den kommenden Wochen die Infektionszahlen wieder sinken, neue Virus-Mutationen ausbleiben, so dass wieder mehr Vereinssport möglich wird. 

Bitte bleiben Sie zuversichtlich, optimistisch und gesund! 

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